Page 19 - AOK Ratgeber Weiden 2021
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tigen Kosten (z. B. Unterkunft, Verpflegung) einen Zuschuss. Die Höhe des täglichen Zu- schusses richtet sich nach der Satzung.
Reicht die ambulante Vorsorge nicht aus, über- nimmt die AOK die Kosten für die stationäre Vorsorgeleistung. Die Eigenbeteiligung beträgt 10 Euro pro Kalendertag.
Rehabilitationsleistungen
Ergänzende ambulante Rehabilitationsleistun- gen kommen in Betracht, wenn sie medizinisch notwendig sind und die ambulante Kranken- behandlung nicht ausreichend ist (z. B. als Nachbehandlung bei Operationen verletzter Bewegungsorgane oder rheumatischer Gelenk- und Wirbelsäulenkrankheiten). Die Eigenbetei- ligung beträgt 10 Euro je Behandlungstag.
Eine stationäre Rehabilitationsleistung kommt zum Tragen, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen. Hier übernehmen wir die Therapiekosten und die Aufwendungen für die
Unterbringung. Die Eigenbeteiligung beträgt 10 Euro je Behandlungstag. Findet die am- bulante oder stationäre Rehabilitation im An- schluss an eine Krankenhausbehandlung statt, beträgt der Eigenanteil 10 Euro je Behand- lungstag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr. Der an das Krankenhaus geleistete Eigenanteil wird angerechnet.
Mutter-/Vater-Kind-Kuren
Mutter-/Vater-Kind-Kuren sind Leistungen, die auf Gesundheitsprobleme im Zusammenhang mit Überlastungssymptomen von Müttern/ Vätern (mit überwiegender Erziehungsarbeit) ausgerichtet sind. Diese Maßnahmen, die als Rehabilitationsleistungen möglich sind, bein- halten psychosoziale und sozialtherapeutische Unterstützung bei der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen und medizinische Behand- lungen. Die Eigenbeteiligung beträgt 10 Euro je Kalendertag. Diese entfällt für Kinder. Infor- mationen erhalten Sie bei Ihrem AOK-Berater.
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