Page 13 - AOK-Ratgeber-2020_Rosenheim
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 Zusätzliche Leistungen
des Kinder- und Jugendarztvertrags
 Beratung für den Übergang von der Milchnahrung zur B(r)eikost („1-2-3-Brei“)
einmalig zwischen dem 3. und 8. Lebensmonat
 Screening-Sonografie der Niere und Blase
einmalig zwischen dem 2. und 7. Lebensmonat
 Sehscreening (Amblyopiescreening)
jeweils einmal in den Lebensalterstufen 6 bis 14 Monate, 20 bis 27 Monate, 46 bis 66 Monate und 12 bis 17 Jahre
 Bewegungsberatung
einmalig im Alter von 6 Jahren; berechtigte Kinder erhalten vor ihrem Geburtstag einen Gutschein
 U10: Entwicklungs- und Verhaltensanalyse
Früherkennungsuntersuchung im Alter von 7 bis 8 Jahren
 U11: Gesundheitsstatus und Entwicklungstest
Früherkennungsuntersuchung im Alter von 9 bis 10 Jahren
 J2: Gesundheitscheck
Früherkennungsuntersuchung im Alter von 16 bis 17 Jahren
 Ausführliche Prüfung der Sprache und Beratung der Eltern
zusammen mit den Früherkennungsuntersuchungen U3 bis U11
 Screening-Audiometrie (Hörprüfung)
zusammen mit den Früherkennungsuntersuchungen J1 bis J2
 Antibiotika-Beratung bei medizinischer Notwendigkeit (mit Antibiotika-Pass)
 Telekonsil bei schwierigen oder seltenen medizinischen Fragestellungen
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