Page 20 - AOK-Ratgeber-2020_Rosenheim
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Pflegeversicherung
Als AOK-Mitglied sind Sie gleichzeitig in der AOK-Pflegekasse versichert. Ein wichtiger Vor- teil für Sie, denn pflegebedürftig kann jeder werden, beispielsweise durch einen Unfall.
Wer im Alltag nicht mehr allein zurechtkommt und dauerhaft auf die Unterstützung anderer angewiesen ist, kann als pflegebedürftig einge- stuft werden und somit Anspruch auf Leistun- gen der Pflegeversicherung haben. In welchem Umfang die Leistungen erbracht werden, rich- tet sich nach dem Pflegegrad, der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt wird.
Um die Art und den Umfang der Pflegeleistun- gen besser auf die individuelle Situation eines Menschen abstimmen zu können, wurden im Jahr 2017 fünf Pflegegrade eingeführt. Bei der Zuordnung eines Pflegegrades steht die Selb- ständigkeit der Person im Mittelpunkt. Je un- selbständiger jemand im Alltag ist, je mehr Hilfe er benötigt, desto höher ist der Pflegegrad.
Für ein selbstbestimmtes Leben hat jeder Mensch seinen eigenen individuellen Fahrplan, wie er sein Leben mit der Krankheit verbringen möchte. Die AOK-Pflegekasse unterstützt ihre Pläne finanziell, beispielsweise durch Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel.
Da pflegende Angehörige die wichtigste Res- source für einen Pflegebedürftigen darstellen, ist es von ganz zentraler Bedeutung, die Pfle- gepersonen zu entlasten und zu unterstützen. Durch die Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson, Kurzzeitpflege und die Tages- bzw. Nachtpflege kann die Pflege daheim sinn- voll ergänzt werden.
Sie brauchen weitere Informationen zum Thema Pflege? Dann unterstützen wir Sie gerne unter www.aok.de/pflege.
Die Leistungen im Pflegegrad 1:
Pflegeberatung Pflegehilfsmittel
Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
Pauschaler Wohngruppenzuschlag, An- schubfinanzierung
Entlastungsbetrag
Pflegekurse für Angehörige oder ehrenamtli- che Pflegepersonen
Bei Heimunterbringung Anspruch auf einen Zuschuß (125.– € mtl.) und Vergütungszu- schläge für die Betreuung
Die Leistungen im Pflegegrad 2 – 5:
Pflegesachleistung, Pflegegeld (oder in Kombination)
Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege Pflegehilfsmittel sowie Pflegekurse
Pflege in vollstationären Pflege- und Behin- derteneinrichtungen
Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Beitragsfreie gesetzliche Unfallversicherung für Pflegepersonen
Rentenversicherungsbeiträge für Pflegeper- sonen
Versicherungspflicht in der Arbeits- losenversicherung für ehrenamtliche Pfle- gepersonen, die wegen Pflegetätigkeit ihr Beschäftigungsverhältnis beenden
Entlastungsleistungen (125.– € mtl.)
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