Page 12 - AOK Ratgeber Weiden 2021
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Leistungen von A – Z
Ärztliche Behandlung
Der Arzt oder die Ärztin Ihres Vertrauens ist meist die erste Adresse in medizinischen Fra- gen. Er bzw. sie wählt die medizinisch notwen- dige Behandlung aus, die den größten Erfolg verspricht. Die Kosten dafür übernimmt die AOK im Rahmen der Verträge. Sie „bezahlen“ bequem mit Ihrer AOK-Gesundheitskarte und können unter allen zugelassenen Ärzten wäh- len. Allein in Bayern sind dies rund 21.000. Der Arztnavigator unter www.aok-gesundheits- navi.de hilft Ihnen bei der Suche; eine Bewer- tung/Weiterempfehlung ist auch möglich.
Bei schwerwiegenden Krankheiten können Sie die ärztliche Zweitmeinung eines Experten einholen. Über unsere kostenfreie Rufnummer 0800 1 265 265 sogar rund um die Uhr. Kinder und Jugendliche genießen besondere Vorteile, wenn sie im Kinder- und Jugendarzttarif eingeschrieben sind. Mehr dazu unter „Kinder- und Jugendarzttarif“.
Um die Versorgung bei bestimmten Erkran- kungen oder in einer Region zu verbessern, arbeiten Ärzte fach- und sektorenübergreifend eng mit Spezialisten und Krankenhäusern zu- sammen. Mehr dazu unter „Integrierte Versor- gung“.
Suchen und bewerten Sie Ihre Ärzte in Ihrer Nähe: www.aok-gesundheitsnavi.de
AOK-Gesundheitskarte
Alle Mitglieder und mitversicherten Familienan- gehörigen bei der AOK Bayern bekommen eine eigene elektronische Gesundheitskarte.
Die Karte beinhaltet Ihren Namen, die Versi- chertennummer, ein Lichtbild und einen Prozes- sorchip. Dadurch bietet sie mehr Sicherheit vor Missbrauch. Im Internet unter www.aok.de
können Sie damit zahlreiche Mehrwerte nut- zen. Mehr Informationen dazu und wie Sie Ihr Bild auch im Internet an uns übermitteln kön- nen: www.aok.de/bayern/gesundheitskarte
Alternative Heilmethoden
Zusätzlich zur Schulmedizin übernehmen wir die Kosten für wissenschaftlich anerkannte Na- turheilverfahren durch Vertragsärzte. Das gilt bei bestimmten Diagnosen in der Schmerzthe- rapie auch für Akupunktur-Behandlungen. Für Behandlungen und Verordnungen durch Heil- praktiker empfehlen wir eine Zusatzversiche- rung zum günstigen AOK-Preis.
Arzneimittel
Als erste gesetzliche Krankenversicherung hat die AOK mit Pharmaunternehmen Arzneimit- telrabatte vereinbart. Dadurch erhalten Sie als AOK-Versicherter häufig verordnete Wirk- stoffe zum Teil in Form von wirkstoffgleichen Produkten, den sogenannten Generika. Bei verschreibungspflichtigen Arznei- und Verbandmitteln fällt eine Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises an. Sie beträgt min- destens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Arz- neimittel, aber nicht mehr, als das Medikament tatsächlich kostet. Rezeptfreie Medikamente wie z. B. bei Erkältungen müssen grundsätz- lich selbst bezahlt werden. Versicherte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr brauchen generell keine Zuzahlung leisten. Apotheken in Ihrer Nähe, rabattierte Arzneimittel, Medikamenten- tests der Stiftung Warentest unter
www.aok-gesundheitsnavi.de
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