Page 22 - AOK Ratgeber Weiden 2021
P. 22

Vorrangiges Ziel der Pflegeversicherung ist es, die Menschen so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung zu versorgen. Deshalb zahlt die AOK für die Pflege durch Angehörige oder Bekannte Pflegegeld als Aufwandsentschädigung.
Ab einem bestimmten Pflegeumfang über- nimmt die AOK-Pflegekasse sogar die Renten- versicherungsbeiträge für diese pflegenden Personen. Die häusliche Pflege kann aber auch von einem ambulanten Pflegedienst über- nommen werden. Die Kosten dafür trägt die AOK-Pflegekasse bis zu einem festgelegten Be- trag als sogenannte Pflegesachleistung. Mög- lich ist auch eine Kombination von Pflegegeld und Sachleistung. Reicht die häusliche Pflege nicht mehr aus, übernimmt die AOK-Pflege- kasse bis zu einem festgelegten Betrag die Kosten für eine vollstationäre Pflege.
Weitere Unterstützung erhalten der Pflegebe- dürftige und seine Angehörigen z. B. durch Pflegekurse oder eine Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Mit diesem Rück- halt können sich alle in der neuen Lebenssitua- tion besser zurechtfinden.
Durch eine private Pflegetagegeld-Versi- cherung zum günstigen AOK-Preis können Sie Ihren Schutz sinnvoll ergänzen.
Weitere Infos auch im Internet unter
www.aok.de/bayern/pflege
Die Leistungen der Pflegeversicherung im Einzelnen
ƒ Pflegesachleistung, Pflegegeld, Tages- und
Nachtpflege (oder in Kombination)
ƒ Kurzzeitpflege
ƒ Pflegehilfsmittel sowie Pflegekurse
ƒ Pflege in vollstationären Pflege- und Behin- derteneinrichtungen
ƒ Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflege- person
ƒ Beitragsfreie gesetzliche Unfallversicherung für Pflegepersonen
ƒ Rentenversicherungsbeiträge für Pflegeper- sonen (auch bei Urlaub, max. 6 Wochen je Kalenderjahr)
ƒ Zusätzliche Betreuungsleistungen für Pflege- bedürftige
 22


















































































   20   21   22   23   24