Page 23 - AOK Ratgeber Weiden 2021
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Für Ihre persönliche Pflegesituation beraten wir Sie gerne vor Ort.
Mehrere Pflegebedürftige, die gemeinsam in einer ambulanten Wohngruppe leben, erhalten hierfür einen besonderen Zuschlag.
Der Medizinische Dienst prüft im Rahmen einer eingehenden Untersuchung, ob die Vo- raussetzungen für den Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten), Pflegegrad 2 (Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten), Pflegegrad 3 (Schwere Be- einträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten), Pflegegrad 4 (Schwerste Beein- trächtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten), Pflegegrad 5 (Schwerste Beein- trächtigung der Selbstständigkeit oder der Fä- higkeiten) erfüllt sind. Daran orientiert sich die Höhe der Leistung. Zusätzliche Betreuungsleis- tungen können ab Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden.
Hilfe für die pflegenden Angehörigen
die ersten 28 Behandlungstage je Kalenderjahr selbst zu tragen.
AOK-Pflegenetze
In den Regionen Augsburg, Bad Aibling, Bay- reuth, Nürnberg, Passau und Würzburg haben wir AOK-Pflegenetze aufgebaut. Mit diesem neuen medizinisch-pflegerischen Versorgungs- konzept auf Basis modernster Standards wird in den Pflegeheimen eine hohe Lebensqualität für die Heimbewohner sichergestellt.
Palliativversorgung
Die AOK kann für Menschen mit einer le- bensbedrohlichen Erkrankung, bei der keine Heilungschancen mehr bestehen, Kosten für eine sogenannte spezialisierte ambulante Pal- liativversorgung durch ein Palliativ-Care-Team übernehmen. Weitere Voraussetzung ist, dass es einer besonders aufwendigen Versorgung bedarf. Schwerstkranke oder sterbende Men- schen können dadurch so lange wie möglich in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung betreut werden.
Urlaub
Mit Ihrer AOK-Gesundheitskarte können Sie im gesamten Bundesgebiet Leistungen in An- spruch nehmen. Auf deren Rückseite befindet sich die sogenannte EHIC (European Health Insurance Card), die eine Versorgung in über 30 Staaten in Europa möglich macht. Sie gilt bei einem Aufenthalt in EU- und EWR-Staaten, in der Schweiz, Mazedonien, Kroatien, Serbien und Montenegro. Für andere Abkommensstaa- ten (Bosnien-Herzegowina, Türkei und Tune- sien) gelten besondere Urlaubskrankenscheine – fragen Sie danach.
Mit anderen Ländern hat Deutschland keine Abkommen in Sachen Krankenversicherung ge- schlossen. Da alle gesetzlichen Krankenkassen dort entstandene Behandlungskosten nicht er- statten dürfen, ist eine zusätzliche Absicherung immer sinnvoll. Wir vermitteln Ihnen gerne eine private Auslandsreise-Krankenversicherung
Wir lassen Sie und Ihre Angehörigen nicht al- lein. Mit unseren kostenlosen Angeboten er- halten Sie in dieser besonderen Situation Hilfe: ob Expertenrat im Internet-Forum Pflege, bei der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst oder durch unsere 50 qualifizierten AOK-Pfle- geberater. Wir unterstützen Sie dabei, die rich- tigen Schritte einzuleiten.
Häusliche Krankenpflege
Manchmal kann ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden, wenn eine qualifizierte Pflegekraft die Grund- und Be- handlungspflege sowie die hauswirtschaftli- che Versorgung übernimmt, weil keine andere Person im Haushalt lebt, die dies übernehmen kann. Außerdem erhalten Versicherte Behand- lungspflege, wenn dadurch das ärztliche Be- handlungsziel gesichert wird. Ihr AOK-Berater informiert Sie gerne persönlich, unter welchen Voraussetzungen die Kosten für eine Pflege- kraft übernommen werden. Neben 10 Euro je Verordnung sind 10 Prozent der Kosten für
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