Page 17 - AOK Ratgeber Weiden 2021
P. 17

destens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Bei Ver- brauchsartikeln (z. B. Inkontinenzartikel) beträgt die Zuzahlung 10 Prozent, höchstens jedoch 10 Euro pro Monat.
Impfungen
Kieferorthopädische Behandlung
Bei rund der Hälfte aller Kinder stehen die Zähne nicht so, wie sie eigentlich sollen. Für eine medizinisch notwendige Korrektur durch eine kieferorthopädische Behandlung bei Kin- dern und Jugendlichen unter 18 Jahren zahlen wir 80 Prozent der Behandlungskosten sofort bzw. 90 Prozent für jedes weitere Kind. Die Eigenanteile in Höhe von 20 bzw. 10 Prozent übernehmen wir, wenn die Behandlung plan- mäßig abgeschlossen ist.
Kinder- und Jugendarzttarif
Die Gesundheit von Kindern liegt uns am Her- zen! Deshalb entwickelt die AOK Bayern den bestehenden Vertrag mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) stän- dig weiter, der für die Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr viele Vorteile bietet. So werden zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, wie die erweiterte Prüfung der Sprache, des Sehens und des Hörens, übernommen und die Wartezeit in den Praxen verkürzt.
Kinderkrankengeld
Berufstätige Paare müssen ihren Alltag oft um- organisieren, wenn ein Kind krank wird. Ent- steht ein Verdienstausfall, weil ein krankes Kind zu Hause versorgt werden muss, zahlen wir je Kind bis zu 10 Arbeitstage im Kalenderjahr Krankengeld. Und zwar für jeden Elternteil, wenn beide berufstätig sind und sich abwech- seln. Alleinerziehende erhalten die Leistung bis zu 20 Tage. Die Voraussetzungen: Ihr Kind ist gesetzlich krankenversichert, noch keine 12 Jahre alt und im Haushalt lebt keine andere Person, welche die Betreuung übernehmen kann.
Erkranken im Kalenderjahr mehrere Kinder, wird für maximal 25 Tage, bei Alleinerziehenden ma- ximal 50 Tage Kinderkrankengeld gezahlt.
 Der Punkt geht an mich
Für Impfungen gibt es eine für alle gesetzlichen Krankenkassen ver- bindliche Schutzimpfungs-Richtli- nie. Dieser Pflichtleistungskatalog
wird auf Basis der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Ins- titut (STIKO) weiterentwickelt. Wir übernehmen grundsätzlich die Kosten für alle von der STIKO im Inland empfohlenen Schutzimpfungen wie z. B. gegen Grippe, Röteln, Kinderlähmung, Wundstarrkrampf, Diphtherie und neuerdings auch Rotaviren. Impfungen für Auslandsreisen wie z. B. Hepatitis A/B übernehmen wir unter be- stimmten Voraussetzungen. Lassen Sie sich recht-
zeitig vor Urlaubsantritt von Ihrem Arzt beraten. Wir erinnern Sie an wichtige Impftermine unter
www.aok.de/bayern/vorsorgenewsletter
Integrierte Versorgung
Wenn Ärzte fach- und sektorenübergrei- fend eng mit Spezialisten, Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen oder Heil- und Hilfsmit- telerbringern zusammenarbeiten, geschieht dies meist auf Basis eines Vertrages zur Inte- grierten Versorgung. Ziel ist ein schneller Infor- mationsaustausch unter allen Beteiligten, um bestimmte Erkrankungen koordiniert zu be- handeln, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Therapie wirkungsvoller zu gestalten. Solche Verträge gibt es z. B. in den Bereichen Onkologie, Gefäßchirurgie, Urologie und zur Betreuung bei Herzerkrankungen. Dazu zählen auch Arzt- oder Praxisnetze, z. B. in München, Nürnberg oder Amberg.
Infos zu Integrierter Versorgung unter
www.aok-gesundheitsnavi.de
17
















































































   15   16   17   18   19