Page 18 - AOK Ratgeber Weiden 2021
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Kostenerstattung
Alle Versicherten können anstelle einer Ab- rechnung über die AOK-Gesundheitskarte die Kostenerstattung wählen. Diese Entscheidung kann auf einzelne Bereiche wie ärztliche Versor- gung, Arzneimittel, zahnärztliche Versorgung, stationärer Bereich oder veranlasste Leistungen beschränkt werden und sie ist für mindestens ein Kalendervierteljahr bindend.
Allerdings birgt die Kostenerstattung auch ein finanzielles Risiko in sich. Denn erstattet wer- den nur höchstens die Kosten, die bei einer Behandlung auf Karte entstanden wären. Ab- gezogen werden daneben die Zuzahlungen sowie ein Verwaltungskostenabschlag. Las- sen Sie sich auf jeden Fall vorher von Ihrem AOK-Berater informieren.
Krankengeld
Krankenhausbehandlung
Eine Behandlung in einer Klinik erfolgt klassisch vollstationär. Je nach medizinischer Erforder- nis kann die Behandlung auch teil-, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht wer- den. Hierüber entscheidet der behandelnde Arzt. AOK-Mitglieder haben die freie Wahl unter allen zugelassenen Krankenhäusern. Wir tragen die Kosten für die ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Unterkunft und Verpfle- gung. Für einen Krankenhaustag gibt die AOK Bayern im Durchschnitt rund 500 Euro aus. Ihr Eigenanteil beträgt 10 Euro je Tag für längs- tens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren brau- chen nichts bezahlen. Für Chefarztbehandlung, Ein- bzw. Zweibettzimmer oder Krankenhaus- tagegeld vermitteln wir gerne eine Zusatzversi- cherung zum günstigen AOK-Preis.
Mehr Infos zu Adressen, Bettenzahl, Behand- lungshäufigkeit und -qualität unter www.aok-gesundheitsnavi.de
Kuren
Je nach medizinischem Ziel ist zu unterschei- den: Vorsorgekuren sollen die Gesundheit er- halten, Rehabilitationskuren gesundheitliche Einschränkungen beheben. Beides kann am- bulant oder stationär erfolgen. Welche Leis- tung aus medizinischer Sicht empfehlenswert ist, kann am besten Ihr Arzt beurteilen. Ist bei Arbeitnehmern zudem die Erwerbsfähigkeit ge- fährdet, ist für die Kostenübernahme vorrangig die Rentenversicherung zuständig.
Ihr AOK-Berater informiert Sie, in welchen Fäl- len die AOK die Kosten übernimmt. Er kennt auch die verschiedenen Kurhäuser und wählt die geeignete Einrichtung aus.
Vorsorgeleistungen
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen in aner- kannten Kurorten zahlt die AOK zu den sons-
Sind Sie als Beschäftigter arbeitsunfähig krank, so zahlt Ihr Arbeitgeber in der Regel zunächst bis zu sechs Wochen Ihr Gehalt fort. Sind Sie länger arbeitsunfähig, bekommen Sie von der AOK Krankengeld. Es beträgt 70 Prozent des letzten beitragspflichtigen Bruttoentgelts, ma- ximal 90 Prozent des Nettoentgelts. Außerdem zahlen wir in der gleichen Zeit Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung – quasi anstelle Ihres Arbeitgebers. Während des Krankengeldbezugs sind Sie beitragsfrei AOK-versichert.
Selbstständige haben keinen Entgeltfortzah- lungsanspruch. Werden sie krank, so kann dies sofort die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Als AOK-Versicherter besteht die Möglichkeit, dieses Risiko durch die Abgabe einer Erklärung über die Durchführung der Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld abzusichern.
Freiwillig ist auch eine Krankentagegeldver- sicherung, die Sie zu günstigen Preisen zu- sätzlich abschließen können. Fragen Sie Ihren Berater.
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