Page 16 - AOK Ratgeber Weiden 2021
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Häusliche Krankenpflege
(siehe „Pflege“)
Haushaltshilfe
Die Gesundheitskasse trägt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Sie Ihren Haushalt nicht weiterführen können, weil Sie z. B. stationär im Krankenhaus behandelt werden und andere im Haushalt lebende Personen oder Verwandte bzw. Verschwägerte dies nicht übernehmen können. Die Dauer wurde vom ersten Tag an bis zu 52 Wochen je Krankheitsfall erweitert. Voraussetzung ist außerdem, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushalts- hilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, es sei denn, die Haushaltshilfe wird wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich. Über diesen gesetzlichen Anspruch hinaus er- bringt die AOK Bayern nach ihrer Satzung auch Haushaltshilfeleistungen in bestimmten Notsitu-
ationen. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme.
Heilmittel
Krankengymnastik, Bäder, Massagen, Fango, Sprach- oder Arbeits- und Beschäftigungsthe- rapie sind Beispiele für Heilmittel. Sie werden von entsprechend ausgebildeten und qualifi- zierten Therapeuten erbracht. Hier fällt eine Zuzahlung von 10 Prozent der Gesamtkosten an. Hinzu kommen 10 Euro je Verordnung.
Hilfsmittel
Prothesen, Gehhilfen, Hörgeräte etc. sollen das Leben trotz Behinderung erleichtern. Unsere Verträge mit Hilfsmittelanbietern garantieren schnelle und unbürokratische Versorgung. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Preises, min-
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