Page 13 - Pflegewegweiser Mühldorf 2023
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 Medizinischer Dienst (MD)
Die AOK-Pflegekasse veranlasst unverzüglich die gesetzlich vorgeschriebene Begutachtung durch den (unabhängigen) Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter. Die Un- tersuchung erfolgt in der Regel im Wohnbe- reich des Versicherten. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus erfolgt die Begutachtung zur Sicherstellung der Weiterversorgung oder im Zusammenhang mit der (Familien-)Pflegezeit innerhalb einer Woche (befindet sich der Versi- cherte in häuslicher Umgebung gilt eine 2-Wo- chen-Frist).
Festgestellt wird,
• ob Pflegebedürftigkeit vorliegt,
• welcher Pflegegrad zutrifft
• sowie der Umfang der Pflegetätigkeit der jeweiligen Pflegeperson.
Dabei werden auch Beeinträchtigungen von außerhäuslichen Aktivitäten und bei der Haus- haltsführung festgestellt; außerdem ob Leis- tungen zur Prävention/Rehabilitation sowie (Pflege-)Hilfsmittel erforderlich sind.
Das Gutachten ist wesentliche Grundlage für eine umfassende Beratung und Versorgung.
 Fünf Pflegegrade
Beeinträchtigung
Pflegegrad
geringe 1 erhebliche 2 schwere 3 schwerste 4
schwerste
(besondere Anforderungen) 5
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