Page 14 - Pflegewegweiser Mühldorf 2023
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Wer ist „pflegebedürftig“?
Pflegebedürftig sind Personen mit gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständig- keit oder der Fähigkeiten, die auf Dauer, voraus- sichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.
Maßgebend sind folgende Bereiche:
• Mobilität
(z. B. Positionswechsel im Bett, Umsetzen, Fortbewegen, Treppensteigen)
• kognitive/kommunikative Fähigkeiten
(z. B. Erkennen von Personen, Orientierung, Alltagshandlungen, Treffen von Entschei- dungen, Verstehen von Sachverhalten und Aufforderungen)
• Verhaltensweisen
(z. B. Verhaltensauffälligkeiten, Abwehr, Antriebslosigkeit)
• Selbstversorgung
(z. B. Körperpflege, Ankleiden, Ernährung, Benutzen einer Toilette)
• Krankheiten/Therapien
(z. B. Injektionen, Medikamente, Wund- versorgung, Arztbesuche)
• Alltagsleben
(z. B. Gestaltung des Tagesablaufs, Kontakte, sich beschäftigen)
Maßgebend sind nicht Pflegeminuten! Ent- scheidend ist die gutachterliche Einschätzung der Fähigkeiten, also der Grad der Selbst- ständigkeit, das heißt, wie jemand den Alltag meistern kann. Beispiele: Für das Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs oder die Gestal- tung des Tagesablaufs oder das Waschen des Oberkörpers oder für das Essen werden die Kriterien „selbstständig (0), überwiegend selbstständig (1), überwiegend unselbstständig (2), unselbstständig (3)“ mit Punkten (in Klam- mern) bewertet. Gewichtet über alle sechs Be- reiche ergeben sie schließlich den individuellen Pflegegrad.
Zwei weitere Bereiche „außerhäusliche Aktivi- täten“ und „Haushaltsführung“ fließen zwar nicht in die Berechnung des Pflegegrades ein, sie helfen aber, die Pflege besser zu planen.
Außerdem wird festgestellt, ob schwerste Be- einträchtigungen vorliegen, die einen außerge- wöhnlich hohen Hilfebedarf erfordern.
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