Page 20 - Pflegewegweiser Mühldorf 2023
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bis zu bestimmten Höchstbeträgen wie folgt übernommen:
Diese Leistungen der Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zu Pflegesachleistungen und Pflegegeld (einschließlich Kombinationsleistun- gen) beansprucht werden, also ohne gegensei- tige Anrechnung.
Kurzzeitpflege stationär
Voraussetzungen
Kann die häusliche Pflege nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht wer- den und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht Anspruch für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 auf Pflege in einer vollstati- onären Einrichtung (für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder in sonstigen Krisensituationen).
Dieser Anspruch besteht auch in Vorsorge-/Rehabi- litationseinrichtungen, wenn während einer Maß- nahme für eine Pflegeperson eine gleichzeitige Unterbringung des Pflegebedürftigen erforderlich ist. Bei zu Hause gepflegten Pflegebedürftigen besteht der Anspruch auch in geeigneten Einrich- tungen zum Beispiel der Hilfe für behinderte Men- schen, wenn eine zur Kurzzeitpflege zugelassene Einrichtung nicht infrage kommt.
Leistungen
Der Anspruch besteht für maximal acht Wo- chen und bis zu 1.774 Euro im Kalenderjahr. Diese Kurzzeitpflege erhöht sich um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch ge- nommener Verhinderungspflege auf bis zu 3.386 Euro. Der Erhöhungsbetrag wird auf die Verhinderungspflege angerechnet, der Er- höhungsbetrag Verhinderungspflege auf die Kurzzeitpflege. Maßgebend sind die pflege- bedingten Aufwendungen (einschl. Betreuung und medizinische Behandlungspflege).
Siehe auch „Leistungen – Verhinderungs- pflege.“
Entlastung für alle
Der Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige erhalten einen Entlastungsbe- trag von 125 Euro monatlich zur Erstattung von Aufwendungen
• im Zusammenhang mit der Inanspruch- nahme von Kurzzeitpflege sowie Tages-/ Nachtpflege
• außerdem für besondere Angebote der Pfle- gedienste (ohne Leistungen zur körperbezo- genen Selbstversorgung)
• und für nach Landesrecht anerkannte Ange- bote zur Unterstützung im Alltag.
Die im Kalenderjahr nicht ausgeschöpften Be- träge können ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Pflegesachleistungen umwandeln
Zusätzlich können Pflegebedürftige mit min- destens Pflegegrad 2 die Beträge der im je- weiligen Kalendermonat nicht beanspruchten Pflegesachleistungen für Angebote zur Unter- stützung im Alltag (z. B. Betreuung, Entlastung Pflegender oder Pflegebedürftiger) verwenden (Umwandlung von bis zu 40 % des jeweiligen Höchstbetrages).
Vollstationäre Pflege
Die AOK-Pflegekasse übernimmt die pflege- bedingten Aufwendungen (einschl. Betreuung und medizinische Behandlungspflege), ggf. Aufwendungen für Unterkunft/Verpflegung, insgesamt bis zum Leistungsbetrag.
Außerdem besteht Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung (auch in teilstati- onären Einrichtungen). Für die nicht von der Pflegeversicherung gedeckten Kosten gibt es für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hohe Ei- genanteile je Einrichtung für die pflegebeding- ten Aufwendungen.
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