Page 22 - Pflegewegweiser Mühldorf 2023
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Sonstige Leistungen Das Wohnumfeld verbessern
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnum- feldes werden insgesamt bis zu 4.000 Euro bezuschusst. Dadurch soll die häusliche Pflege ermöglicht bzw. erleichtert oder eine selbst- ständigere Lebensführung des Anspruchsbe- rechtigten erreicht werden.
Dazu zählen Maßnahmen, die eine Anpassung bezwecken und in einer anderen Wohnumge- bung nicht notwendigerweise benötigt wer- den (z. B. Treppenlifter); außerdem Eingriffe in die Bausubstanz (z. B. Türverbreiterung) und technische Hilfen im Haushalt (z. B. Ein- und Umbau von Mobiliar). Auch der Umzug in eine den Anforderungen des Pflegebedürftigen ent- sprechende Wohnung zählt zu den förderungs- fähigen Maßnahmen.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einer ge- meinsamen Wohnung wird der Zuschuss von höchstens 4.000 Euro je pflegebedürftige Per- son bis zum Gesamtbetrag von 16.000 Euro je Maßnahme gezahlt.
Ambulant betreute Wohngruppen
Pflegebedürftige, die Pflegehilfe, Pflegegeld oder Angebote zur Unterstützung im Alltag nut- zen, erhalten einen Wohngruppenzuschlag von je 214 Euro monatlich bei einem organisierten gemeinschaftlichen Wohnen von mindestens drei pflegebedürftigen Personen (höchstens zwölf Bewohner). In der Wohngruppe muss eine Person organisatorische, verwaltende oder betreuende Tätigkeiten verrichten.
Neugründungen von solchen Wohngruppen werden neben dem Zuschuss für wohnum-
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