Page 8 - KOMPASS Freising 2022
P. 8

Datenschützer betrachten es als problematisch, dass die für die Ortung erfassten Geodaten auf Servern auf der ganzen Welt verteilt gespeichert werden. Bei vielen Geräten weiß man nicht, was alles aufgezeichnet wird und wer auf die Daten Zugriff hat. Trotz der in der EU gültigen Daten- schutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten viele auf dem Markt erhältliche Tracking-Produkte nicht als datenschutzkonform. Vor allem bei GPS-Trackern, die nicht nur eine punktuelle Standortbestim- mung des Kindes, sondern auch eine Kartennach- verfolgung ermöglichen, ist Vorsicht geboten. Denn aus den gespeicherten Bewegungsprofilen lassen sich viele Lebensgewohnheiten ablesen – hier ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Außer- dem können Nutzerkonten und Bewegungsdaten auch gehackt werden.
Privatsphäre vs. Fürsorge
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2017 mehr als 1000 Eltern von Kindern im Alter von drei bis 14 Jahren zur Nutzung von GPS-Trackern befragt. Zwar gaben mehr als 90 Pro- zent der Elternteile an, dass sie ihre Kinder nicht per GPS orten. Knapp die Hälfte könnte sich dies aber durchaus vorstellen. Die andere Hälfte der Be- fragten lehnte die Nutzung von GPS-Geräten ab, da eine Überwachung ein zu starkes Eindringen in die Privatsphäre des Kindes bedeute.
Denn ebenso wie ein Erwachsener, hat auch ein Kind ein Recht auf Privatsphäre. Gleichzeitig ha- ben Eltern eine gesetzliche Fürsorgepflicht für ihr minderjähriges Kind und dürfen seine Privatsphä- re in einem gewissen Umfang einschränken, wenn sie sich um das Wohl des Kindes sorgen. Deshalb sollten Eltern gut abwägen, ob die Ortung des Kindes via GPS tatsächlich mehr Vor- als Nachteile bringt und ihrem Kind bei Bedarf erklären, wes- halb sie eine Ortung für wichtig halten. Außerdem sollten sie das Kind in die Entscheidung mitein- beziehen, ob es per GPS überwacht werden will oder nicht – zumindest ab einem gewissen Alter. Denn gemäß Paragraf 1626 des Bürgerlichen Ge- setzbuchs (BGB) müssen Eltern „die wachsende
Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kin- des zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln“ berücksichtigen. Außerdem, so heißt es weiter, „besprechen sie mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einver- nehmen an“.
Vertrauen schafft Sicherheit
Doch nicht nur aus juristischer Sicht ist beim The- ma GPS-Tracking ein sorgfältiges Abwägen not- wendig. Auch Pädagogen haben häufig Vorbe- halte gegen diese Form der Überwachung. Denn die Technik allein kann Kinder im Notfall nicht aus- reichend schützen. Nicht nur, weil der Akku eines GPS-Geräts auch mal leer sein kann. Wird ein Kind tatsächlich entführt, ist eine GPS-Uhr schnell ins Gebüsch geworfen. Und einen Unfall im Straßen- verkehr kann der GPS-Tracker ebenso wenig ver- hindern.
Pädagogen zufolge sollten Eltern daher besser auf vertrauensvolle Gespräche setzen, bei denen sie ihr Kind über mögliche Gefahren aufklären und gemeinsam Regeln aufstellen, wie sich das Kind in einer unsicheren Situation verhalten soll. Denn ein übermäßiges Behüten und permanentes Kon- trollieren wie beim GPS-Tracking machen es dem Kind schwerer, Eigenverantwortung zu entwi- ckeln. Außerdem kann ein ständig überwachtes Kind schnell das Gefühl bekommen, dass überall Gefahren lauern und die Eltern ihm nicht genug vertrauen. Und das führt nicht nur zu Angst, son- dern belastet auch das Selbstwertgefühl.
Besser ist es, Kinder gut auf mögliche Gefahren vorzubereiten und ihnen altersgemäße Freiräume zu gewähren – auch, wenn es manchem Eltern- teil vielleicht schwerfällt. Denn diese Freiräume geben Kindern Sicherheit und die Möglichkeit, eine eigenständige Persönlichkeit zu entwickeln, die sich später auch in schwierigen Situationen zu helfen weiß. Und das ist schließlich im Interesse der ganzen Familie.
8

























































































   6   7   8   9   10