Page 16 - Pflegewegweiser Mühldorf 2023
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Leistungen Leistungen sichern häusliche Pflege
Grundsätzlich sind verschiedene Bar- und Sach- leistungen für die Pflegegrade 2 bis 5 vorgese- hen. Vielfältig sind insbesondere verschiedene Unterstützungs- und Entlastungsangebote ins- besondere für Pflegepersonen: Gut zwei Drittel aller Pflegebedürftigen in Deutschland leben zu Hause!
Auch bei geringer Beeinträchtigung sollen Leis- tungen den Verbleib in der häuslichen Umge- bung sicherstellen. Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung (einschl. Wohngrup- penzuschlag) haben deshalb auch die gering Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1), soweit sie nicht für die Pflegegrade 2 bis 5 vorgesehen sind (z. B. Pflegesachleistung, Pflegegeld, Tages-/Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinde- rungspflege). Der (Entlastungs-)Betrag von 125 Euro kann auch für die Pflegesachleistung und bei Aufnahme in eine (teil-)stationäre Pflege- einrichtung beansprucht werden.
Häusliche Pflegehilfe durch Fachkräfte
Bei häuslicher Pflege sind körperbezogene Pfle- gemaßnahmen, pflegerische Betreuung sowie Hilfen bei der Haushaltsführung durch geeig- nete Pflegekräfte als Sachleistung vorgesehen (einschl. pflegefachliche Anleitungen). Zu den Betreuungsmaßnahmen zählen zum Beispiel die Unterstützung, das alltägliche Leben zu bewältigen und zu gestalten, insbesondere auch die bedürfnisgerechte Beschäftigung (ein- schl. Kommunikation, soziale Kontakte) sowie das Aufrechterhalten eines geregelten Tag-/ Nacht-Rhythmus.
Dies gilt auch, wenn der Pflegebedürftige in einer Altenwohnung/einem Altenwohnheim lebt. Es spielt keine Rolle, ob er die Haushalts- führung eigenverantwortlich regeln kann oder nicht. Häusliche Pflegehilfe ist dann nicht mög-
lich, wenn es sich bei der Einrichtung um ein zugelassenes Pflegeheim handelt.
Kein Anspruch auf häusliche Pflegehilfe be- steht, wenn Anspruchsberechtigte zum Beispiel in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilita- tionseinrichtungen, Kindergärten, Schulen und Internaten, Werkstätten und Wohnheimen für behinderte Menschen gepflegt werden bzw. im Rahmen häuslicher Krankenpflege Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erhalten.
Pflegevertrag abschließen
Die häusliche Pflegehilfe wird durch professi- onelle Pflegedienste und ggf. geeignete Ein- zelpersonen (Pflegefachkräfte) erbracht, die unmittelbar mit der Pflegekasse abrechnen
Dabei sind in einem schriftlichen Pflegever- trag Art, Inhalt und Umfang der Leistungen (einschl. der mit der Pflegekasse vereinbarten Vergütung) geregelt. Der Pflegedienst hat vor Vertragsabschluss und bei jeder wesentlichen Veränderung in der Regel schriftlich über die
 Pflegesachleistung
Pflegegrad
bis zu monatlich
bis Ende 2023
ab 1.1.2024
761 Euro 1.432 Euro 1.778 Euro 2.200 Euro
2 724 Euro
3 1.363 Euro
4 1.693 Euro
5 2.095 Euro
Diese Leistungen können neben einer „Verhinderungspflege“ bzw. „Tages-/Nacht- pflege“beansprucht werden (siehe auch unter „Umwandlung“).
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