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10Vom Arbeiten unter Palmen träumen viele Berufstätige. Vor allem bei Jüngeren ist „Workation“, also die Kombination aus „work“ (Arbeit) und „vacation“ (Urlaub), ein beliebtes Arbeitsmodell. In der Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC „Workation zwischen Wunsch und Wirklichkeit“ aus dem Jahr 2022 gaben fast zwei Drittel von 1.000 befragten Beschäftigten, deren Job mobiles Arbeiten erlaubt, an, dass Workation im Ausland grundsätzlich für sie infrage kommt. Vier von zehn der Befragten erklärten, dass sie bereits Erfahrungen mit Workation gemacht haben. Der Studie zufolge trägt das mobile Arbeiten aus dem Ausland für 81 Prozent der Befragten zu einer besseren Work-Life-Balance bei. 79 Prozent gaben an, dass ein Workation-Angebot ihre Zufriedenheit im Job steigert und 76 Prozent, dass die Arbeit an anderen Orten ihre Produktivität fördert. Besonders attraktiv ist das Arbeitsmodell in der Winterzeit. Rund 82 Prozent der Befragten würden im Winter lieber in Ländern wie Spanien oder Italien arbeiten als in Deutschland.Workation – was muss man beachten?Mobiles Arbeiten: Die Voraussetzung für eine Workation ist, dass mobiles Arbeiten im Unternehmen erlaubt ist. Denn einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten gibt es nicht, der Arbeitgeber kann den Wunsch der Angestellten ohne Begründung ablehnen.Dauer: Dauert die Workation kürzer als vier Wochen, gibt es keinen arbeitsrechtlichen Handlungsbedarf. Der Arbeitsvertrag kann unverändert bleiben, es muss also zum Beispiel nicht der Arbeitsort angepasst werden. Ist jemand regelmäßig im Ausland tätig oder dauert der Aufenthalt länger als 183 Tage, entsteht eine Lohnsteuerpflicht am jeweiligen Arbeitsort.Arbeitsvertrag: Bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als einem Monat sollte die Personalabteilung den Zeitraum und die Rahmenbedingungen, z.B. Dauer, Arbeitsort, Arbeitszeit oder Erreichbarkeit, in einer Zusatz- oder Änderungsvereinbarung regeln.Sozialversicherung: Innerhalb der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genügt es, für einen zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt eine A1-Bescheinigung vorzulegen. Damit weisen Beschäftigte nach, dass sie während einer Reise ins Ausland über das Heimatland sozialversichert sind. Befindet sich der Arbeitsort außerhalb der EU, müssen sich Unternehmen über die jeweiligen Vorschriften zur Sozialversicherungspflicht informieren. Infos gibt es zum Beispiel bei der zuständigen Krankenkasse. Arbeitserlaubnis und Arbeitsrecht: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass seine Beschäftigten legal in dem jeweiligen Land arbeiten können. Arbeitszeit sowie Vergütungsvorschriften müssen an den jeweiligen Staat angepasst werden.Datenschutz: Um sicherzustellen, dass unbefugte Personen nicht auf sensible Daten zugreifen können, müssen Unternehmen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, zum Beispiel mit einem VPN-Tunnel.Workation: Arbeiten unter PalmenArbeiten, wo andere Urlaub machen? Seit der Corona-Pandemie ist mobiles Arbeiten in vielen Branchen üblich. Und einige Unternehmen erlauben ihren Beschäftigten auch, vom Ausland aus zu arbeiten. Dabei gibt es aber ein paar wichtige Dinge zu beachten.

